AGB
AGB's
Beginn, Ende, Verlängerung oder Stornierung der Miete
Die Miete beginnt im Domizil der Vermietfirma und endet, wenn der Wagen dahin zurückkehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist die Vermietfirma sofort zu benachrichtigen. Wird der Mietwagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so wird dem Mieter für jeden weiteren angebrochenen Tag eine Tagesmiete zum Grundtarif in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Mietvertrages bei der Vermietfirma zu beantragen.
Stornierung: Bei Stornierungen, bei von uns per Mail oder Post bestätigten Fahrzeugmieten gelten folgende Bedingungen:
– Bis 1 Woche vorher: In jedem Fall Fr. 59. – Bearbeitungsgebühr
– Bis 3 Tage vorher: 30% vom Rechnungsbetrag + Bearbeitungsgebühr
– Bis 1 Tag vorher: 60% vom Rechnungsbetrag + Bearbeitungsgebühr
– innerhalb 24 Std. vor Mietbeginn: 100% vor Rechnungsbetrag
Berechtigung zum Führen des Mietfahrzeuges
Zum Führen des Mietfahrzeuges ist berechtigt, wer als Mieter desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist. Zweitfahrer sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Schäden und Probleme am Auto, welche durch allfällige Zweitfahrer verursacht werden, sind nicht durch die Versicherung gedeckt, sofern der Vermieter nicht über den Zweitfahrer Bescheid weiss. Der Fahrer muss 18 Jahre alt sowie mindestens ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Es ist nicht gestattet, Fahrten gegen Entgelt auszuführen, den Wagen an Dritte zu vermieten oder Abschlepp-und Lernfahrten auszuführen.
Ebenso ist das Führen des Mietwagens auf Renn-oder Rallyepisten, etc. in jeglicher Form untersagt. Der Mieter ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen durch ihn oder eine durch ihn ermächtigte Drittperson verantwortlich und haftbar.
Mietwagen, Treibstoff, Rauchverbot
Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mietwagen wird bei der Übergabe im vollbetanktem, fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühlwasser und Motoröl sind aufgefüllt. Muss das Fahrzeug nach der Miete durch die Majestic GmbH betankt werden, werden den effektiven Treibstoffkosten eine Aufwandsentschädigung von Fr. 25. – verrechnet. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, Wasser-und Cl-Niveau sowie Reifendruck zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Das Mietfahrzeug ist mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu benutzen.
Reinigung: Der Mietwagen ist so abzugeben, wie er erhalten wurde.
Ausserordentliche Verschmutzungen, wie zum Beispiel Schlamm, Abfall, Erbrochenes, Flüssigkeiten, und Geruch werden durch uns gereinigt und dem Mieter nach Aufwand nachbelastet.
Tiere: Es ist nicht erlaubt, Haustiere wie Hunde oder Katzen mitzuführen.
Rauchverbot: im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot!! Widerhandlung läuft unter ausserordentliche Verschmutzung und wir nach Aufwand nachbelastet.
Pflichten bei Unfall
Der Mieter/Fahrer sorgt:
Für die sofortige Verständigung der Polizei und der Majestic Cars GmbH,
Mobile +41 79 401 63 61
- Für die Anfertigung des europäischen Unfallprotokolls (befindet sich im Bordbuch)
- Für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der Zeugen
Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermietfirma ohne Belang.
Versicherung
Haftplicht
Es besteht eine Haftpflichtversicherung zur Deckung aller gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Dritten gegenüber Halter oder Fahrer des Mietfahrzeuges für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb des Mietfahrzeuges verursacht werden. Pro Schadenfall gehen Fr. 1000. – Selbstbehalt zu Lasten des Mieters, Bei grobfahrlässigem Verhalten des Fahrers wird dieser der Versicherung gegenüber regresspflichtig.
Vollkasko
Es besteht eine Kaskoversicherung zur Deckung sämtlicher Schäden (Karosserie, Chassis und Fahrzeugdiebstahl) am Mietfahrzeug. Pro Schadenfall gehen Fr. 1000.-Selbstbehalt zu Lasten des Mieters. Verursachte Schäden an Reifen, Felgen, Rückspiegel, Antenne, Sitzpolster, Innenausstattung usw, sowie mechanische Schäden, welche auf unsachgemässe Bedienung/Benützung des Mietwagens oder auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen sind, sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters. In den Versicherungen nicht eingeschlossen sind Gepäck und persönliche Gegenstände des Mieters resp. der Fahrzeug-Benützer.
Reparaturen
Die Majestic Cars GmbH hat einen modernen, stets gewarteten und gepflegten Fahrzeughaltung. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, den Wegen vor Mietantritt zu prüfen. Ein entsprechendes Übergabeprotokoll sichert diese visuelle Prüfung. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Mietwagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für Beschädigungen, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter/Fahrer haftbar, Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Majestic Cars GmbH bestimmte Werkstatt auszuführen.
Ohne Einwilligung der Majestic Cars GmbH dürfen Reparaturen oder Änderungen am Mietwagen nicht vorgenommen werden. Müssen jedoch dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, so ist vom Mieter/Fahrer die Rechnungsstellung der Mietfirma Majestic Cars GmbH zu verlangen.
Pannenhilfe
Das Fahrzeug wird in gutem Zustand gehalten und regelmässigen Kontrollen unterzogen. Sollte trotzdem ein unerwarteter Defekt auftreten, so gehen Sie wie folgt vor:
- Die Majestic Cars GmbH informieren
Tel. +41 79 401 63 61
Haftung der Vermietfirma
Die Majestic Cars GmbH haftet weder dem Mieter/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Mietdauer ereignet. Ebenso wenig haftet die Majestic Cars GmbH für Schäden, die dem Mieter/Fahrer dadurch entstehen können, dass sich am Mietfahrzeug ein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursachen.
Vertragserfüllung
Für den Fall, dass der Mietwagen in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermietfirma das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, Sofern möglich, stellt die Majestic Cars GmbH dem Mieter/Fahrer ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Bereits getätigte Vorauszahlungen vom Kunden werden zurückerstattet, falls kein Ersatzfahrzeug gefunden werden kann.
Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter/Fahrer kann die Vermietfirma den ihr erwachsenen Schaden ohne weiteres verrechnen.
Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Bern. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er, unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand, sich dem vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.
Die obenstehenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen mit Einschluss der Gerichtsstandvereinbarung bilden einen integrierenden Bestandteil der Abmachungen gemäss dem Mietvertrag, welcher bei der Fahrzeugübernahme vom Mieter unterzeichnet wird.